Häufige Fragen

Nachfolgend sind derzeit häufig gestellte Fragen sowie die dazugehörigen Antworten für Sie bereitgestellt. Durch klicken auf eine Frage, öffnet sich die entsprechende Antwort.

1. Wie wird das Quartierskonzept umgesetzt?

Im Anschluss an die Konzepterstellung wurde ein Sanierungsmanagement im Quartier eingerichtet, das sich um die Umsetzung der Maßnahmen, die im Rahmen der Konzepterstellung definiert wurden, kümmert. Die wesentliche Aufgabe des Sanierungsmanagements liegt darin, interessierten Eigentümer*innen Hilfestellung bei der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen zu geben. Dies umfasst die Unterstützung bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung energetischer und sonstiger Sanierungsmaßnahmen.

2. Was ist der Mehrwert für die Eigentümer*innen?

Das energetische Quartierskonzept umfasst die Energieeinsparpotenziale von Gebäuden und zeigt anhand von Gebäudetypen mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen, durch die Eigentümer*innen ihren Energieverbrauch und damit Energiekosten einsparen können. Die Eigentümer*innen können somit mögliche finanzielle Entlastungen durch geringeren Verbrauch erreichen. Gleichzeitig können sie mit den durchgeführten Modernisierungen den Wert ihrer Immobilie steigern.

3. Welche Möglichkeiten gibt es, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen?

Eine Energieberatung kann auf mehreren Wegen in Anspruch genommen werden:

  • Kommen Sie zu dem InfoMobil und sprechen mit dem Energieberater. Das InfoMobil finden Sie jeden zweiten Donnerstag auf dem Cadenberger Wochenmarkt von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und vereinbaren einen Termin (Kontaktpersonen finden Sie hier)

Die nächsten Termine auf dem Cadenberger Wochenmarkt sind:
16. Juli 2020, 30. Juli 2020, 13. August 2020, 27.August 2020, 10. September 2020, 24. September 2020

4. Welchen Vorteil habe ich davon, wenn ich eine Energieberatung in Anspruch nehme?

Wir beraten Sie kostenlos und unabhängig und können Ihnen helfen Energien und CO2-Emissionen und damit Geld einzusparen. Die Beratungen betreffen alle Fragen rund um das Energieeinsparen und umweltschonende Sanieren. Dabei wird die energetische und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Maßnahme und ihre Vereinbarkeit mit der besonderen städtebaulichen und architektonischen Kulisse Cadenberges natürlich berücksichtigt.

5. Kostet die Energieberatung etwas?

Nein, die Beratung ist für Sie als Eigentümer*in oder Mieter*n kostenlos und unabhängig. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie direkt bei uns vorbei!

6. Werde ich verpflichtet, mein Gebäude energetisch zu sanieren?

Mit den Integrierten Energetischen Quartierskonzepten (IEQK) werden Potenziale zur Energie- und damit Kosteneinsparung durch die energetische Gebäudesanierung aufgezeigt. Dies soll Gebäudeeigentümer*innen einen Überblick über Maßnahmen verschaffen und diese bei Bedarf motivieren, eine energetische Sanierung zu initiieren. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine energetische Sanierung durchgeführt wird, bleibt weiterhin bei dem/r Eigentümer*in.

Wie hoch sind die erhöhten steuerlichen Abrschreibungen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet?

Es wird unterschieden zwischen § 7h EStG und § 10f EStG

  • § 7h EStG Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
    • 8 Jahre 9 % und 4 Jahre 7 % jährlich auf die anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung
  • § 10f EStG Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
    • 10 Jahre 9 % jährlich auf die anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung

Schritte zur erhöhten Abschreibung nach §§ 7h, 10f EStG

  • Antrag mit Kostenschätzungen und Maßnahmenbeschreibung bei der Gemeinde vor Maßnahmenbeginn
  • Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung § 144/ 145 BauGB
  • Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde und Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Gemeinde und den Eigentümern vor Maßnahmenbeginn
  • nach Durchführung der Maßnahme Vorlage der Rechnungsunterlagen bei der Gemeinde
  • Gemeinde erstellt nach Prüfung der Rechnungen und der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen die Bescheinigung gem. Bescheinigungsrichtlinien des Landes auf Antrag des Eigentümers
  • Vorlage des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages, der Originalrechnungen und der Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt zur Wahrnehmung der steuerlichen Sonderabschreibung.